Zugprüfung

Die Sport & Freizeit Zugprüfungen testen die Kraft des Pferdes. Startberechtigt sind Freiberger, Haflinger und Maultiere ab 3 Jahren (Geburtsjahr ist massgebend), mit gültigem Abstammungsschein oder Identitätsausweis und Equidenpass. Der Eintrag im Sportregister des Swiss Equestrian ist nicht obligatorisch.

Die Zugprüfung kann ein- oder zweispännig gefahren werden, ein Schlitten muss über einen Parcours von 8 Toren gezogen werden, in 4 Zonen steigen Passagiere hinzu. Vorgeschriebene Gangart ist der Schritt. Das Gewicht des Schlittens beträgt 300 Kilogramm für die Freibergerpferde und 200 Kilogramm für Pferde anderer Rassen. Die Jury beurteilt zudem die Gangart der Pferde und die Hilfe der Führperson oder des Grooms.

An der Zugprüfung dürfen männliche oder weibliche Führpersonen ab vollendetem 14. Altersjahr teilnehmen. Jede Führperson darf pro Kategorie maximum 2 Starts absolvieren. Jedes Pferd darf pro Prüfung nur einmal eingesetzt werden. Die Führperson führt mittels Leitseil. Der Peitschengebrauch ist verboten und der Gebrauch von Leitseilenden ist zu verhindern. Die Führperson darf das Pferd nicht berühren, ausser zum Korrigieren der Zugstangen.

Bei den Freibergern besteht die Zusatzlast bei jeder Haltezone jeweils aus einem Passagier; Die Führperson entscheidet, ob Gewicht zugeladen wird oder nicht. Wenn mehrere Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, muss das Stechen entscheiden. Die Modalitäten beim Stechen sehen vor, dass die Tore um 10cm geschmälert werden, das heisst Länge des Ortscheits oder des Schlittens +40cm in der Kategorie L und +30cm in der Kategorie M.

Breite der Hindernisse:
Stufe L: Länge des Ortscheits (der Ortscheite) + 50cm (Tore 1 bis 8). Wenn die Schlittenbreite länger ist als die Länge des Ortscheits (der Ortscheite), gilt die Schlittenbreite als Mass.
Stufe M: Länge des Ortscheits (der Ortscheite) + 50cm (Tor 1), Länge des Ortscheits (der Ortscheite) + 40cm (Tore 2 bis 8). Wenn der Schlitten breiter ist als das Ortscheit (die Ortscheite) gilt die Schlittenbreite.