Die Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung setzt sich zusammen aus:

  • dem Präsidenten,
  • den beiden Vizepräsidenten.

Der Geschäftsführer (oder die Geschäftsführerin) nimmt an den Sitzungen teil, ohne Stimmrecht.

Die Entscheide der Geschäftsleitung werden durch einfachen Mehrheitsbeschluss getroffen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident Stimmenvorteil. Das Quorum besteht aus zwei Mitgliedern.

Die Aufgaben der Geschäftsleitung sind in Art 30 der Statuten definiert.