Wiederholung der Feldprüfung
Artikel 13 Absatz 1 der Vorschriften für die Feldprüfung sieht vor: „Bei Nichtbestehen oder aus nachgewiesenen Gründen wie Krankheit oder Unfall kann das Pferd die Feldprüfung grundsätzlich nur einmal im Alter von 3 Jahren, spätestens jedoch im Jahr seines 4. Lebensjahres wiederholen.“ Für Pferde, die über ein tierärztliches Attest (mit Messung der Größe) verfügen, das die Unfähigkeit zur Teilnahme an der Feldprüfung im Alter von 3 Jahren belegt, kann die Prüfung im Alter von 4 Jahren durchgeführt werden. Der schriftliche Antrag muss jedoch bis zum 31. Oktober des Jahres, in dem das Pferd drei Jahre alt wird, bei der Geschäftsstelle eingehen, d. h. bis zum 31. Oktober 2025 für Pferde, die 2022 geboren wurden. Dieser Antrag muss begründet sein und zusammen mit dem tierärztlichen Attest (mit Messung der Widerristhöhe) an folgende Adresse geschickt werden: Verwaltung FSFM – Dienststelle Zuchtbuch – Les Longs Prés 2a – Postfach 34 – 1580 Avenches/VD. Das Formular finden Sie unten :