9. Nationale Fohlenauktion FM 2025
Im Rahmen der Sport- und Zuchtfinals des National FM wird die traditionelle FM-Fohlenauktion stattfinden. Diese findet am Samstagabend, 20. September 2025, in der Reithalle des Schweizer Nationalgestüts in Avenches statt.
I. Vorselektion
Bei dieser 9. Ausgabe werden zwischen 15 und 20 Stut- und Hengstfohlen zum Verkauf angeboten. Wir suchen also hochwertige Stut- und Hengstfohlen, die im Jahr 2025 geboren wurden.
Die Fohlen werden auf vier Vorschauplätze ausgewählt:
- Balsthal, am 23.07.2025, morgens
- Avenches, am 24.07.2025, morgens
- Glovelier, am 24.07.2025, nachmittags
- Jonschwil, am 31.07.2025, nachmittags
Während dieser Vorselektionen wird eine professionelle Fotografin anwesend sein, die die besten Fotos von allen vorgestellten Fohlen machen wird. Diese Fotos werden für die Präsentation der ausgewählten Fohlen im Auktionskatalog verwendet. Die Besitzer erhalten übrigens nach den Vorselektion die Fotos zur privaten Nutzung.
II. Anmeldegebühr
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CHF 50.- |
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CHF 100.- |
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CHF 100.- |
III. Allgemeinen Auktionsbedingungen
1. Auktion
Die Auktion ist öffentlich. Sie wird am 20. September 2025 vor Ort in Avenches stattfinden. Es wird keine Live-Übertragung geben. Käufer, die nicht vor Ort sind, können jedoch per Telefon an den Auktionen teilnehmen. Für diese Käufer ist es notwendig, sich über die Internetseite www.fm-ch.ch/fohlenauktion (unter Angabe von Namen, Vorname, vollständiger Adresse, Telefonnummer, Name und Katalognummer der gewünschten Fohlen) bis spätestens 19. September um Mitternacht anzumelden, um an der Auktion teilnehmen zu können. Für Käufer vor Ort in Avenches ist keine Anmeldung erforderlich.
2. Gesundheit der Freibergerfohlen : Gewährleistung des Verkäufers
Zum Zeitpunkt der Vorstellung auf den Vorselektionsplätzen muss die Mutter des Fohlens korrekt geimpft sein und ihr Pass muss den Richtern vor Ort vorgelegt werden. Die Freibergerfohlen werden am Tage der Auktion tierärztlich untersucht. Kranke Tiere werden zurückgewiesen und können nicht an der Auktion teilnehmen. Die Tiere werden als "gesund und recht" verkauft. Der Verkäufer haftet für verdeckte Mängel des versteigerten Freibergerfohlens gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 198 ff und 202 OR).
3. Ausschluss eines Rechts auf Verkauf
Es gibt kein Recht auf eine Anmeldung zur Auktion oder zum Verkauf selbst. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, eine Anmeldung oder einen Verkauf abzulehnen, insbesondere wenn sie Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers oder Käufers haben.
4. Haltepflicht und Abtransport der Freibergerfohlen
Der Verkäufer eines Freibergerfohlens verpflichtet sich, dieses auf Wunsch des Käufers unentgeltlich bis zum 15. Oktober 2025 zu halten. Aussergewöhnliche Kosten, insbesondere allfällige Kosten des Tierarztes, gehen in dieser Zeit zu Lasten des Käufers, gemäss Art. 185 OR. Der Abtransport der Fohlen vom Auktionsplatz (Avenches) ist Sache des Verkäufers.
Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.
Die Anmeldung von Fohlen für die Vorselektionen ist vom 15. Juni bis 15. Juli 2025 mittels des unten stehenden Formulars. Bitte füllen Sie es aus und senden Sie es per E-Mail oder per Post an die Geschäftsstelle SFV in Avenches.
Bei Fragen können Sie sich an die Geschäftsstelle des SFV oder direkt an den Präsidenten des Organisationskomitees des National FM Christoph Haefeli wenden.
Kontakt :
Geschäftsstelle
des SFV
Les Longs Prés 2a
Postfach 34
1580 Avenches/VD
026
676 63 43
info@fm-ch.ch
Präsident
des Organisationskomitees des National FM
Christoph
Haefeli
079
706 00 48
rechtenberg@bluewin.ch