Neue Regelung
Neue Regelung zur Zulassung von weissen Abzeichen bei Hengstanwärtern für die nationale Hengstselektion
Am 1. Januar 2026 tritt eine neue Richtlinie bezüglich der weissen Abzeichen bei Hengstanwärtern in Kraft. Diese wurde an der letzten Delegiertenversammlung vom 15. April verabschiedet. Künftig wird die Zulassung von weissen Abzeichen bei der Nationalen Hengstselektion von Glovelier (NHSG) nicht mehr auf einer visuellen Kontrolle beruhen, sondern auf den Zuchtwerten des Pferdes in Bezug auf weisse Abzeichen. Dies bietet den Vorteil eines objektiveren Systems im Vergleich zur Beurteilung des Phänotyps des Pferdes. Der Zuchtwert berücksichtigt den genetischen Anteil, der an die Nachkommen vererbt werden kann und stellt die zuverlässigste existierende Methode dar. Die Zuchtwerte der weissen Abzeichen bieten aufgrund der hohen Erblichkeit dieses Merkmals eine sehr hohe Schätzsicherheit. Die Verwendung von Zuchtwerten ermöglicht es den Züchtern somit, bereits früh im Leben des Pferdes Klarheit über die Zulassung ihres Anwärters zur NHSG zu erhalten – was bisher nicht der Fall war. Der Index 100 entspricht dem Durchschnitt der Population in Bezug auf weisse Abzeichen. Es ist daher sinnvoll, die Grenzwerte entsprechend der Entwicklung des Populationsdurchschnitts festzulegen, um das Eindringen von weissen Abzeichen in die FM-Rasse zu verhindern. Im Jahr 2026, dem ersten Jahr der Anwendung dieses neuen Systems, wird die Grenze für den Gesamtindex bei 120 liegen. Danach wird diese Grenze bei Bedarf von der Zuchtkommission bzw. dem Vorstand entsprechend der Entwicklung der weissen Abzeichen in der Freibergerpopulation angepasst. Eine Übergangsfrist wird bis einschliesslich NHSG 2028 eingeführt, um die bereits getätigten Investitionen der Hengstzüchter zu berücksichtigen, die ihre Pferde im Hinblick auf die Präsentation an der Nationalen Hengstselektion 2026, 2027 und 2028 bereits nach den bisherigen Kriterien ausgewählt und erworben haben. Infolgedessen können während dieser drei Ausgaben Kandidaten sowohl nach den alten als auch nach der neuen Regelung zugelassen werden. Ab der NHSG 2029 gelten ausschliesslich die neuen Bestimmungen.