Die Züchter, welche den Equidenpass für ihr Fohlen nicht anlässlich der Fohlenschau auf dem Schauplatz beantragt habe können dies nachholen indem sie einen Zahlungsbeleg über CHF 75.- und das Original der Abstammungspapiere an folgende Adresse einsenden: SFZV, Postfach 190, 1580 Avenches. Der Betrag von Fr. 75.- pro Pass muss unter Angabe des Zahlungsmotifs (Name des Fohlens) auf das Postkonto 17-726922-9 des SFZV einbezahlt werden. Die Herdebuchstelle wird die Pässe in kürzester Zeit ausstellen, es muss aber, auf Grund der grossen Nachfrage, mit einer Wartezeit von mindestens 7 Arbeitstagen gerechnet werden.
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